Im kommenden Frühjahr, zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Mai 2022, finden in den Betrieben, in denen Betriebsratsgremien eingerichtet sind, die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht turnusmäßig alle vier Jahre.
Die Wahl des Betriebsrats ist betriebspolitisch von großer Bedeutung und das Wahlverfahren ist so komplex wie fehleranfällig.
Gerade weil die Betriebsratswahlen von der Arbeitnehmerseite organisiert und geleitet werden – nämlich von einem durch den bestehenden Betriebsrat bestellten Wahlvorstand, der sich aus wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs zusammensetzt und der sich in der Regel vor der Wahl schulen lässt – sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig auf die Wahlen vorbereiten. Es gilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wahlverfahrens und die Situationen und Handlungsfelder zu kennen, die sich typischerweise vor, während und nach der Wahl für den Arbeitgeber ergeben.
Hierzu bieten wir auf Unternehmen und Arbeitgeber individuell zugeschnittene Seminare (buchbar in zwei Modulen) an.
Im ersten Modul geben wir Ihnen einen Überblick über den Ablauf der Wahl, die Rechtsgrundlagen und die relevanten Rechtsfragen, die aus Arbeitgebersicht bei der Betriebsratswahl zu beachten sind.
Im zweiten Modul erhalten Sie praktische Hinweise zum richtigen Umgang mit den typischen Situationen und Handlungsfeldern, denen Arbeitgeber sich im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen gegenübersehen. Dabei gehen wir auch auf Besonderheiten bei der Listenwahl, auf die Folgen und Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Wahlfehlern sowie auf Inhalt und Reichweite des Sonderkündigungsschutzes der unterschiedlichen Akteure bei der Betriebsratswahl ein.
Dabei beleuchten wir insbesondere folgende Themenfelder: