ONLINE-WORKSHOP AM 21.07.2022 UM 10:00 UHR – DAS NEUE NACHWEISGESETZ – HANDLUNGSDRUCK FÜR ARBEITGEBER?!

Beginn der Veranstaltung:

Juli 21, 2022, 10:00

Ort:

Online

Art der Veranstaltung:

Workshop

Preis:

Kostenpflichtig

ONLINE-WORKSHOP AM 21.07.2022 UM 10:00 UHR – DAS NEUE NACHWEISGESETZ – HANDLUNGSDRUCK FÜR ARBEITGEBER?!

DREITOR IMPULSE ONLINE

Gerne möchten wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung „DREITOR Impulse online: Das neue Nachweisgesetz – Handlungsdruck für Arbeitgeber?!“ einladen.

Nach einer kurzen „Corona-Regelungswerk-Atempause“ werden Arbeitgeber vom deutschen Gesetzgeber nun erneut vor Herausforderungen gestellt.

Der Deutsche Bundestag hat nämlich am 23. Juni 2022 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie verabschiedet. Zum 01. August 2022 wird das Gesetz in Kraft treten. Das sog. Nachweisgesetz (NachwG) wird daher, nachdem es bislang eher ein Schattendasein geführt und in der betrieblichen Praxis kaum Beachtung gefunden hat, künftig eine bedeutendere Rolle einnehmen als bisher. Das Gesetz enthält zahlreiche Neuregelungen, die bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen künftig berücksichtigt werden müssen. Auch in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen sind die Angaben nach Aufforderung durch den Arbeitnehmer innerhalb kurzer Frist zu erteilen. Verstöße hiergegen sind bußgeldbewehrt.

Unternehmen sollten sich deshalb jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Wir stellen Ihnen die Änderungen des Nachweisgesetzes vor und geben Ihnen wertvolle Hinweise und Umsetzungstipps.

 

U. A. FOLGENDE THEMEN ERWARTEN SIE:

  • Änderungen des Nachweisgesetzes: Die „neuen“ Arbeitsbedingungen im Detail
  • Änderungen weitere Gesetze
  • Umsetzungsbedarf für Neuverträge ab 01.08.2022 und bestehende Arbeitsverhältnisse („Altverträge“)
  • Form und Fristen
  • Sanktionen

Die Veranstaltung (Dauer: ca. 60 min. mit anschließender Fragerunde) findet im Rahmen eines Online-Seminars statt.

Für die Veranstaltung erheben wir eine Unkostenpauschale von EUR 50,00 netto zzgl. USt.

REFERENTEN:

Hannah Anhorn

Rechtsanwältin