ACHTUNG ARBEITGEBER: VORSICHT BEIM ABSCHLUSS VON BETRIEBSVEREINBARUNGEN
Arbeitgeber müssen sich vor dem Abschluss einer jeden Betriebsvereinbarung davon überzeugen, dass eine ordnungsgemäße, auf den Abschluss der jeweiligen Betriebsvereinbarung bezogene Beschlussfassung des Betriebsrats vorliegt.
Wer sich dagegen als Arbeitgeber ungeprüft darauf verlässt, der/die Betriebsratsvorsitzende werde zur Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung schon berechtigt sein, riskiert die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung mit ggf. gravierenden Folgen.
Welche erheblichen Nachteile mangelnde Sorgfalt beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen insoweit nach sich ziehen kann und wie die aus Arbeitgebersicht richtige Vorgehensweise aussieht, zeigt sehr anschaulich ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.