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Gerne möchten wir Sie zu unserer Veranstaltung „DREITOR Impulse online – WHISTLEBLOWING: Was ist zu tun? Der richtige Umgang mit der neuen Gesetzeslage“ herzlich einladen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auch Ihr Unternehmen von der europäischen Hinweisgeber-Richtlinie betroffen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals seit dem 01.01.2022 zwingend, für Unternehmen von 50 bis 250 Mitarbeitern gibt es noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Im kommenden Frühjahr, zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Mai 2022, finden in den Betrieben, in denen Betriebsratsgremien eingerichtet sind, die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dies geschieht turnusmäßig alle vier Jahre.
In Zeiten von mobiler Arbeit, Homeoffice, fortschreitender Digitalisierung und angesichts gestiegener Erwartungen von Bewerbern und Arbeitnehmern in Bezug auf Work-Life-Balance gewinnt die Arbeitszeitgestaltung im Betrieb zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Pandemie wirkt insoweit als Beschleuniger von betrieblichen Veränderungsprozessen und -notwendigkeiten: Die Akzeptanz für Homeoffice ist gestiegen, Arbeitszeiten haben sich verändert, das Arbeiten ist flexibler geworden. Studien belegen, dass hybrides oder dezentrales Arbeiten und insbesondere innovative Arbeitsmodelle auch nach der Coronakrise nicht an Bedeutung verlieren werden. Im Gegenteil: Die Pandemie hat die Offenheit gegenüber flexiblen Arbeitsmodellen verstärkt. Arbeitgeber müssen sich daher rechtzeitig auf die diesbezüglichen Anforderungen einstellen und vorbereiten.