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In vielen Unternehmen wird das Thema Compliance nach wie vor nachlässig gehandhabt. Dabei ist Compliance heute für Unternehmen keine bloße Option, sondern eine Pflicht, um insbesondere strafrechtliche Verstöße, Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter erfolgreich vermeiden zu können. Warum ein funktionierendes Compliance-Management gerade vor dem Hintergrund schon in Kraft getretener Richtlinien und in Kürze anstehender Gesetzesvorhaben unabdingbar ist, beantwortet Stephan Mauer, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer der Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Reutlingen
Am 18. April 2019 ist – was von der Praxis teilweise nicht wahrgenommen wurde – das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Es löst die vorhandenen Regelungen zum Umgang mit geheimhaltungswürdigen Informationen aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ab und setzt dabei die EU Richtlinie 2016/943 in deutsches Recht um. Mit diesem Gesetz sollen Geschäftsgeheimnisse besser vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung geschützt werden. In der Gesetzesbegründung wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des GeschGehG besonders für klein- und mittelständische Unternehmen mit Aufwand verbunden ist. Dabei gibt es Parallelen zwischen den Anforderungen des Geheimnisschutzes und dem personenbezogenen Datenschutz. Wie können der personenbezogene Datenschutz und die DS-GVO bei der Umsetzung des GeschGehG helfen? Antworten hierauf gibt Florian Wuttke, Datenschutzbeauftragter (GDDcert EU) und Geschäftsführer der OBSECOM GmbH in Stuttgart.
Der GmbH-Geschäftsführer ist – obwohl er aus arbeitsrechtlicher Sicht in der Regel kein Arbeitnehmer ist – in den letzten Jahren verstärkt ins Visier der Sozialversicherungsträger geraten. Die Frage der Sozialversicherungspflicht ist in der Praxis sehr bedeutsam, da dies erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.