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Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich zahlreiche arbeitsrechtliche Problemstellungen, die sich zuvor so nicht gestellt haben. Mit einer solchen Fragestellung – namentlich mit der Frage, ob der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bzw. eines Gesichtsvisiers während der Arbeitszeit anordnen kann – hatte sich unlängst das Arbeitsgericht Siegburg zu beschäftigen.
Eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19 besteht bisher noch nicht. Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass eine solche Impflicht – zumindest für einige Personengruppen – (alsbald) noch erlassen wird. Entsprechende Regelungen hat das BVerwG in der Vergangenheit für andere Schutzimpfungen bereits für verfassungskonform erachtet. Aufgrund des mit der Impfung verbundenen Eingriffs in das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann eine solche verpflichtend jedoch nur auf Grundlage eines Gesetzes vorgenommen werden.
Der Bundestag berät derzeit über den vom Bundeskabinett am 06.01.2021 beschlossenen Gesetzentwurf des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II).