DAS ZUSAMMENSPIEL VON GESCHÄFTSGEHEIMNISGESETZ UND DATENSCHUTZ: DR. RALF KITTELBERGER IM GESPRÄCH MIT DATENSCHUTZEXPERTE FLORIAN WUTTKE
Am 18. April 2019 ist – was von der Praxis teilweise nicht wahrgenommen wurde – das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Es löst die vorhandenen Regelungen zum Umgang mit geheimhaltungswürdigen Informationen aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ab und setzt dabei die EU Richtlinie 2016/943 in deutsches Recht um. Mit diesem Gesetz sollen Geschäftsgeheimnisse besser vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung geschützt werden. In der Gesetzesbegründung wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des GeschGehG besonders für klein- und mittelständische Unternehmen mit Aufwand verbunden ist. Dabei gibt es Parallelen zwischen den Anforderungen des Geheimnisschutzes und dem personenbezogenen Datenschutz. Wie können der personenbezogene Datenschutz und die DS-GVO bei der Umsetzung des GeschGehG helfen? Antworten hierauf gibt Florian Wuttke, Datenschutzbeauftragter (GDDcert EU) und Geschäftsführer der OBSECOM GmbH in Stuttgart.