RE-START NACH DEM LOCKDOWN: WAS IST ARBEITSRECHTLICH ZU BEACHTEN?
In den letzten Wochen hat es in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens zahlreiche Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus gegeben. Viele Arbeitgeber sind der Empfehlung der Bundesregierung gefolgt, aufgrund der Ausnahmesituation allen Mitarbeitern, soweit dies möglich ist, die Tätigkeit im Home-Office zu ermöglichen. Nachdem die Einschränkungen der letzten Wochen nun schrittweise wieder entfallen oder zumindest gelockert werden, stellt sich aktuell die Frage, wie eine „Exit-Strategie“ und eine Rückkehr zum normalen Arbeitsalltag gestaltet werden kann, da ein Großteil der Arbeitnehmer während der letzten Wochen nicht mehr im Betrieb anwesend war. Es ist bereits absehbar, dass die Einschränkungen noch für mehrere Monate gelten und Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben werden, weshalb eine langfristige Planung erforderlich ist.